Was ist das Hausgeld?
Das Hausgeld (auch Wohngeld genannt – nicht zu verwechseln mit dem staatlichen Wohngeld) ist der monatliche Beitrag, den jeder Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft (WEG) zahlt. Es wird auf Basis des jährlichen Wirtschaftsplans festgesetzt, den die Hausverwaltung erstellt und die Eigentümerversammlung beschließt.
Das Hausgeld deckt alle laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums – also alles, was nicht zur einzelnen Wohnung gehört: Treppenhaus, Dach, Fassade, Aufzug, Heizungsanlage, Außenanlagen und mehr.
Wichtig: Das Hausgeld gehört der WEG, nicht dem einzelnen Eigentümer. Es kann nicht zurückgefordert werden – auch nicht beim Verkauf der Wohnung.
Was ist im Hausgeld enthalten?
Das Hausgeld setzt sich aus mehreren Positionen zusammen. Eine professionelle Hausverwaltung schlüsselt diese transparent im Wirtschaftsplan auf:
Verwaltungskosten
Vergütung der Hausverwaltung, Buchführung, Korrespondenz, Eigentümerversammlung
Versicherungen
Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, ggf. Elementarschadenversicherung
Instandhaltung
Laufende Reparaturen, Wartungsverträge (Aufzug, Heizung, Feuerlöscher)
Hausmeister & Reinigung
Treppenhausreinigung, Winterdienst, Gartenpflege, Hausmeisterdienste
Allgemeinstrom & Wasser
Strom für Flure, Keller, Tiefgarage; Wasser für Gemeinschaftsflächen
Instandhaltungsrücklage
Pflichtanteil für zukünftige Sanierungen (gesetzlich vorgeschrieben § 19 WEG)
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Wie hoch ist das Hausgeld in Bonn?
Das Hausgeld variiert stark je nach Lage, Baujahr, Ausstattung und Zustand des Gebäudes. Als Richtwert für Bonn gilt:
| Gebäudetyp | €/m²/Monat | Beispiel 80 m² |
|---|---|---|
| Altbau ohne Aufzug | 2,50 – 3,50 € | 200 – 280 € |
| Bestandsbau mit Aufzug | 3,00 – 4,50 € | 240 – 360 € |
| Neubau / saniert | 3,50 – 5,50 € | 280 – 440 € |
| Luxus / Tiefgarage | 4,50 – 7,00 € | 360 – 560 € |
Quelle: Verbundhaus-Erfahrungswerte aus der Verwaltung von WEGs in Bonn und NRW, 2026. Individuelle Werte können abweichen.
Ist Ihr Hausgeld zu hoch?
Ein zu hohes Hausgeld kann verschiedene Ursachen haben: ineffiziente Dienstleister, überhöhte Verwaltungsgebühren, schlechte Verträge oder fehlende Ausschreibungen. Eine professionelle Hausverwaltung optimiert diese Kosten regelmäßig.
- Regelmäßige Ausschreibung von Dienstleistungsverträgen (Hausmeister, Reinigung, Versicherung)
- Transparente Aufschlüsselung aller Kostenpositionen im Wirtschaftsplan
- Vergleich mit Marktpreisen für Verwaltungsleistungen
- Optimierung der Instandhaltungsrücklage (nicht zu hoch, nicht zu niedrig)
- Digitale Verwaltung spart Verwaltungskosten und Porto
Was passiert bei Zahlungsverzug?
Zahlt ein Eigentümer das Hausgeld nicht, ist die Hausverwaltung verpflichtet, konsequent zu mahnen und ggf. gerichtlich vorzugehen. Die WEG hat dabei starke Rechte:
Mahnung
Die Verwaltung mahnt nach Fälligkeit schriftlich und setzt eine Zahlungsfrist.
Verzugszinsen
Ab Verzug werden gesetzliche Verzugszinsen (5 % über Basiszinssatz) fällig.
Gerichtliches Mahnverfahren
Bei weiterer Nichtzahlung wird ein Mahnbescheid beantragt.
Zwangsvollstreckung
Im Extremfall kann die WEG die Zwangsversteigerung der Wohnung beantragen (§ 18 WEG).
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