Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Entscheidungsgremium einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Hier werden Jahresabrechnungen genehmigt, Instandhaltungsmaßnahmen beschlossen und die Hausverwaltung bewertet. Wer seine Rechte kennt, kann aktiv mitgestalten – und schlechte Entscheidungen verhindern.
Seit der WEG-Reform 2020 haben sich wichtige Regelungen geändert. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen vollständigen Überblick – speziell für Eigentümer in Bonn und NRW.
Ablauf einer Eigentümerversammlung
Einladung (mind. 3 Wochen vorher)
Die Hausverwaltung muss alle Eigentümer mindestens 3 Wochen vor dem Termin schriftlich einladen. Die Einladung muss Ort, Zeit und die vollständige Tagesordnung enthalten. Fehlende Tagesordnungspunkte können nicht beschlossen werden.
Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Versammlung wird von der Hausverwaltung eröffnet. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Versammlung immer beschlussfähig – unabhängig von der Anzahl der Erschienenen. Das ist eine wichtige Neuerung gegenüber dem alten Recht.
Abarbeitung der Tagesordnung
Jeder Tagesordnungspunkt wird vorgestellt, diskutiert und abgestimmt. Die Hausverwaltung moderiert die Versammlung und protokolliert alle Beschlüsse. Eigentümer haben das Recht, zu jedem Punkt zu sprechen.
Beschlussfassung
Die meisten Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Für bestimmte Maßnahmen (z.B. bauliche Veränderungen, Änderung der Gemeinschaftsordnung) ist eine qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit erforderlich.
Protokollierung und Versand
Alle Beschlüsse werden im Protokoll festgehalten und innerhalb von 4 Wochen an alle Eigentümer verschickt. Das Protokoll ist die rechtliche Grundlage für alle gefassten Beschlüsse. Verbundhaus verschickt das Protokoll innerhalb von 2 Wochen.
Typische Tagesordnung einer ordentlichen Eigentümerversammlung
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Ihre Rechte als WEG-Eigentümer in Bonn
20 % der Eigentümer können jederzeit eine außerordentliche Versammlung verlangen.
Jeder Eigentümer hat das Recht, zu jedem Tagesordnungspunkt zu sprechen.
Jeder Eigentümer hat mindestens eine Stimme – unabhängig von der Anzahl seiner Einheiten.
Sie können jederzeit Einsicht in alle Verwaltungsunterlagen verlangen.
Rechtswidrige Beschlüsse können innerhalb eines Monats beim Amtsgericht angefochten werden.
Die Verwaltung muss alle Fragen zu Kosten, Verträgen und Maßnahmen beantworten.
Mehrheitserfordernisse bei Beschlüssen
| Beschlussart | Mehrheit | Beispiele |
|---|---|---|
| Einfacher Beschluss | Einfache Mehrheit | Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Verwalterwahl |
| Qualifizierter Beschluss | Doppelt qualifizierte Mehrheit | Bauliche Veränderungen mit erheblichen Kosten |
| Vereinbarungsändernder Beschluss | Alle Eigentümer | Änderung der Gemeinschaftsordnung |
| Umlaufbeschluss | 100 % Zustimmung | Dringende Maßnahmen ohne Versammlung |
Warnsignale: Wann Ihre Hausverwaltung die Eigentümerversammlung schlecht organisiert
Erkennen Sie mehrere dieser Warnsignale? Das könnte ein Hinweis sein, dass ein Wechsel der Hausverwaltung sinnvoll ist.
Professionelle Eigentümerversammlungen mit Verbundhaus
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Häufige Fragen zur Eigentümerversammlung
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